Landtagswahl 2026
Wahlscheinantrag / Briefwahl
Wahlscheinantrag / Briefwahlunterlagen per Internet oder QR-Code
Für die Landtagswahl am 08.03.2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache beim Bürgermeisteramt Nusplingen beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Über den nachstehenden Link bieten wir Ihnen die Online-Beantragung eines Wahlscheins / Briefwahlunterlagen an:
Für die Beantragung gelangen Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Antragsfrist für Wahlscheine / Briefwahl per Internet
Online-Wahlscheinanträge können nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 12.00 Uhr, gestellt werden.
Versand der Briefwahlunterlagen / Rücksendung
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post oder Amtsbote zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes einige Zeit dauern kann, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Die Rücksendung der Wahlbriefe über die Deutsche Post AG erfolgt entgeltfrei.
Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag, 08.03.2026, um 18:00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Nusplingen eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt – Frau Heike Sieber, Tel.: 07429 93109-22, Fax: 07429 93109-30, heike.sieber(@)nusplingen.de.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag 2026
Erklärfilme zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg
Die Erklärfilme der LpB BW beantworten wichtige Fragen zur Landtagswahl 2026, z. B. zur Wahlrechtsreform, Erst- und Zweitstimme und zum Ablauf in der Wahlkabine.
Die Filme richten sich an alle Wahlberechtigten und sind auch für Unterricht oder Schulungen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern geeignet. Drei Filme gibt es zusätzlich in Leichter Sprache.
Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst (3:16 min)
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