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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass gem. § 2 Abs. 2 Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (LGastG)

Hinweise zum Nachkommen dieser Pflicht

Die Landesregierung hat mit der Neuausrichtung des Gaststättenrechts eine Neuallokation der Verantwortlichkeiten für eine regelgerechte Betriebsführung eingeführt. Die das Gaststättengewerbe betreibende Person ist dabei im höheren Maße gefordert, aus eigenem Antrieb die Voraussetzungen für einen normkonformen Betrieb zu schaffen.

Hinweise (PDF-Dokument, 85,28 KB, 30.01.2026)